- Ehegattenbesteuerung
- Ehe|gat|ten|be|steu|e|rung, die:steuerrechtliches Verfahren, das das Einkommen der Eheleute betrifft.
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Ehegattenbesteuerung,Steuerrecht: das Verfahren der Besteuerung der Einkommen von Ehegatten: 1) Bei der getrennten Veranlagung werden beide Ehegatten wie Alleinstehende besteuert (Individualbesteuerung). 2) Bei der einfachen Zusammenveranlagung wird die Summe der Einkommen der Ehepartner dem allgemeinen Steuertarif unterworfen; sind beide Partner erwerbstätig (Doppelverdienerehe), so führt diese Besteuerungsform bei progressivem Steuertarif zu einer steuerlichen Benachteiligung gegenüber Unverheirateten. 3) Bei der Zusammenveranlagung mit Splitting wird die Summe der Einkommen durch zwei geteilt und die für diesen Betrag anhand des allgemeinen Steuertarifs errechnete Steuerschuld mit zwei multipliziert. Bei progressivem Tarif führen die verschiedenen Formen der Ehegattenbesteuerung zu unterschiedlichen Steuerbelastungen. Bei einheitlichem Steuersatz (proportionaler Tarif) dagegen spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob Ehegatten getrennt oder zusammen veranlagt werden (Beispiel: Vermögensteuer).Die Wahl der »richtigen« oder »gerechten« Form der Ehegattenbesteuerung hängt ab von den zugrunde gelegten Kriterien und den steuerpolitischen Zielen. In der internationalen Steuerpraxis kommen alle drei Grundformen (mit Modifikationen) vor; es überwiegt die Individualbesteuerung. In der BRD wurde die bis dahin geltende einfache Zusammenveranlagung durch das Bundesverfassungsgericht am 17. 1. 1957 für verfassungswidrig erklärt. Ehegatten können heute wählen zwischen getrennter Veranlagung und Splitting (§ 26 EStG); tatsächlich dominiert das Splitting. - In Österreich ist (seit 1972) die Form der Ehegattenbesteuerung die getrennte Veranlagung (Individualbesteuerung). Im Falle der Einverdienerehe wird ein zusätzlicher Absetzbetrag (Alleinverdienerabsetzbetrag) gewährt, der im Hinblick auf die »Haushaltsersparnis« eines Ehepaares gegenüber Alleinstehenden geringer ist als der allgemeine Absetzbetrag. - Im Schweizer Steuerrecht gilt bei der direkten Bundessteuer die einfache Zusammenveranlagung mit besonderem Tarif für Eheleute.* * *
Ehe|gat|ten|be|steu|e|rung, die: steuerrechtliches Verfahren, das das Einkommen der Eheleute betrifft.
Universal-Lexikon. 2012.